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BAFA Förderung von Kompressoren

Bafa-Förderung Druckluft Ansprechpartner

Stand: 16. Februar 2024 I Bitte beachten Sie die Neuerungen, die in der überarbeiteten Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) – Zuschuss ab 15.02.24 in Kraft getreten sind.

NEU: Voraussetzung für die Fördermittel für z. B. Schraubenkompressoren ist ein Antrag bei der BAFA vor der Bestellung - gerne kümmern wir uns hier um Ihren BAFA-Kontakt. Neuerdings ist die Bestellung Ihres Kompressors jedoch erst nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheids (i. d. R. nach 2-6 Wochen) möglich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Hier finden Sie die Modul-Erklärung, Merk- und InfoblätterBei Bedarf stellen wir für Sie ganz unkompliziert den BAFA Kontakt her.

 

BAFA Förderung leicht erklärt: Sichern Sie sich jetzt bis zu 25 % Zuschuss durch den Staat!

Sie besitzen seit mindestens 5 Jahren eine veraltete Anlage in Ihrem Unternehmen und möchten diese gerne gegen ein neues, effizientes Modell austauschen? Dann kontaktieren Sie uns und profitieren Sie bei der Ersatzanschaffung von einer staatlichen Förderung bis zu 25 % durch die BAFA. Im Rahmen des Programms "Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit" unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nämlich unterschiedliche Geräte aus dem Bereich der Drucklufttechnik. Hierzu gehören Ersatzanschaffungen von Druckluftanlagen (Schraubenkompressoren) und Nachrüstungen/Ersatzanschaffungen von übergeordneten Steuerungen, Kompressoren mit Drehzahlregelung, Dämmungen von Anlagen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie Investitionen in ein Ultraschallmessgerät zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät). Dabei gibt es 2 unterschiedliche Module zu beachten, die auf Druckluftkomponenten zutreffen:

Modul 1:

  • Die Förderung im Modul 1 richtet sich an Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und beträgt 25 % für Kleinunternehmen sowie 20 % für mittelständische Unternehmen. Sie haben die Möglichkeit, einzelne Komponenten entweder im Modul 1 "Querschnittstechnologien" oder im Modul 4 "Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen" fördern zu lassen. Gefördert werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen oder Komponenten:

    • Elektrische Motoren und Antriebe
    • Druckluftanlagen, sowie deren übergeordnete Steuerung
      --> Dabei ist zu beachten, dass die Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, im Unternehmen vorhandene Bestandsanlagen/ Bestandskomponenten ersetzen müssen. Neuanschaffungen werden nicht gefördert.

Modul 4:

  • Im Modul 4 können sich über die Basisförderung Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Der Förderungssatz beträgt dabei bei kleinen Unternehmen (KU) max. 15 % und bei mittleren Unternehmen (MU) max. 10 % (große Unternehmen sind von einer Förderung ausgeschlossen). Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen. Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben beläuft sich auf 20 Mio. Euro. Die Unterstützung erfordert die Einschaltung eines Energieberaters und den Nachweis, dass der Bedarf an Endenergie in Folge des Anlagentausches um mindestens 15 % reduziert wird.

 

Schnell zur erfolgreichen BAFA-Anmeldung – Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Rufen Sie uns unter 07032-95693-34 an und lassen Sie sich ganz unverbindlich zu einem geeigneten, BAFA-förderfähigen Kompressor beraten. 
2. Alles aus einer Hand: Sie erhalten von uns ein Angebot für die BAFA-Förderung Ihres Wunschkompressors und den Kontakt zur Fördermittel-Beratungsstelle. Senden Sie das Angebot an die Fördermittel-Beratungsstelle und reichen Sie die nötigen Nachweise ein. 
3. Die Fördermittel-Beratungsstelle klärt mit Ihnen alle offenen Fragen im Rahmen eines Telefonats und füllt den Antrag für Sie aus.*
4. Prüfen und unterzeichnen Sie den Antrag für die BAFA-Förderung. Um die weitere Bearbeitung kümmert sich die Fördermittel-Beratungsstelle. 
5. Sie erhalten einen Bescheid über die BAFA-Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle. 
6. Nach Ausstellung des positiven Zuwendungsbescheides über die BAFA-Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle können Sie bei uns Ihren Kompressor bestellen. 
7. Reichen Sie die Rechnung bei der Fördermittel-Beratungsstelle ein. 
8. Sichern Sie sich die Förderung von bis zu 25 % der Ersatzanschaffungskosten Ihres Kompressors.

 

NEU: Bis zu 25 % Förderung für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen gemäß der überarbeiteten Richtlinie (15.02.2024)

Die BAFA hat mit Wirkung zum 15.02.2024 eine überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft gesetzt. Berechtigt für einen Antrag und einen Zuschuss sind somit kleine und mittlere Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen können oder im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragen sind. Darunter zählen private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und Kontraktoren, die in dieser Richtung genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland durchführen.

Folgende Änderungen sind neu:

  • Beschränkung der Antragsberechtigung auf Kleine und Mittlere Unternehmen
  • Beschränkung der Förderung auf Austauschinvestitionen
  • Wärmedamm-Maßnahmen können nur noch gefördert werden, wenn diese an Bestandsanlagen durchgeführt werden.
  • Wärmeübertrager werden nur noch dann gefördert, wenn sie zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen eingesetzt werden.
  • Redaktionelle Anpassungen und weitere Änderungen am Modul 1 - Querschnittstechnologien-Merkblatt

Hierbei ist es wichtig zu wissen, in welche Kategorie sich Ihr Unternehmen eingruppieren lässt. Basierend auf der Definition der EU-Kommission (Empfehlung 2003/361) unterteilt man die KMU (= kleine und mittlere Unternehmen) nach Anzahl Mitarbeiter, Umsatz und Bilanzsumme in Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen. Hier die Kategorien im Überblick:

  Mitarbeiteranzahl Jahresumsatz (in Euro) oder Bilanzsumme (in Euro)
Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Mio. ≤ 2 Mio.
Kleinunternehmen < 50 ≤ 10 Mio. ≤ 10 Mio.
Mittlere Unternehmen < 250 ≤ 50 Mio. ≤ 43 Mio.

 

Fördersätze:

  • Kleine und Kleinstunternehmen erhalten bis zu 25 % Förderung.
  • Mittlere Unternehmen erhalten bis zu 20 % Förderung.

Übrigens: 30 % der Kosten für den Erwerb der Anlage können als Nebenkosten (z. B. Kosten eines Installationsunternehmens, Installationsmaterial) anerkannt und dann ebenfalls mit dem jeweiligen Fördersatz (20 % bzw. 25 %) gefördert werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für einen BAFA-Antrag für Kompressoren erfüllt werden:

Hinweis: Das Hinweisblatt über die Förderfähigkeit Ihres Kompressors erhalten Sie von uns.

  • Hocheffiziente Kompressoren
    Das Druckniveau muss im Bereich zwischen 4 und 15 bar Überdruck liegen. Kompressoren müssen in Abhängigkeit des Druckniveaus bei maximalem Arbeitsdruck (gilt auch für drehzahlgeregelte Kompressoren) und der für diesen Druck maximal möglichen Liefermenge¹, gemessen nach ISO 1217 Annex C bzw. Annex E und den dort genannten Toleranzen, einen mittleren spezifischen Leistungswert² bei der Drucklufterzeugung aufweisen, der niedriger ist als der Anforderungswert im Merkblatt. Zur Ermittlung des spezifischen Leistungswertes muss der in Tabelle 2 aufgeführte Basiswert mit dem technologiespezifischen Umrechnungsfaktor aus Tabelle 3 multipliziert werden.

    *Die Tabellen 2 und 3 finden Sie hier im Infoblatt "Modul 1 - Querschnittstechnologien" unter "1.4 Drucklufterzeuger" (Seite 7 & 8).

  • Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren
    Bei mehreren parallel in das gleiche Verbrauchernetz fördernden Einzelkompressoren muss eine übergeordnete Steuerung die Betriebsweise der einzelnen Kompressoren zur energieoptimalen Deckung des Druckluftbedarfs (z. B. Betrieb in gemeinsamem Druckband) übernehmen.
  • Ultraschallmessgerät
    Die Förderung erfolgt ausschließlich in Kombination mit einer anderen geförderten Maßnahme gemäß Ziff. 2.4. Je Antragsteller wird maximal ein Leckagemessgerät mit Netto-Investitionskosten von maximal 500 Euro förderfähig.
  • Wärmerückgewinnung
    Die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.

Wussten Sie schon: Unter Querschnittstechnologien versteht man Technologien, die auf breiter Ebene, d. h. in vielen Wirtschaftssektoren und über viele Wertschöpfungsketten hinweg für einen gesamtwirtschaftlichen Strukturwandel sorgen. Querschnittstechnologien gehen mit erheblichen Produktivitäts-Effekten und einer beispielhaften Energieeffizienz einher, wie es bei den förderfähigen Kompressoren der Fall ist.

Hier finden Sie eine Übersicht zu den BAFA Querschnittstechnologien und mehr.

 

BAFA-Antrag Kompressor: Folgende Nachweise müssen erbracht werden, damit Fördermittel beantragt werden können:

  • Der Nachweis durch den Hersteller, der die drehzahlgeregelten Kompressoren bei Maximaldruck und 95 % der bei diesem Druck maximal möglichen Liefermenge misst
  • Der Nachweis der Wärmerückgewinnung ist über eine Berechnung auf Grundlage der Produktdatenblätter des Wärmeübertragers und Kompressors zu erbringen
  • Der Nachweis der übergeordneten Steuerung
  • Falls zugehörige Trockner mitgefördert werden sollen, muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Kältemittel die Anforderungen aus dem Allgemeinen Merkblatt zum Förderprogramm einhalten.

Verfahrensablauf vom Antrag bis zur Auszahlung Ihrer BAFA-Förderung:

So läuft die Anmeldung bei der BAFA ab!

BAFA Informationen zu Fördergrenzen bei den Einzelmaßnahmen:

  • Förderfähig und damit berechtigt für einen Zuschuss sind dabei Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro, einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Planung und Installation.
  • Die Förderung ist auf maximal 200.000 Euro begrenzt. Als Vorhaben gilt die Summe aller Einzelmaßnahmen.
  • Die Höhe der Förderung der Nebenkosten entspricht maximal 30 % der Investitionskosten.

Detaillierte Informationen zu Ihrem BAFA Antrag Kompressor finden Sie hier im PDF-Format.

Hier finden Sie das BAFA Antragsformular.

 

Ihr Kontakt bei uns zur BAFA Förderung von Kompressoren

Kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihnen bei der Beantragung Ihrer Förderung für Kompressoren und insbesondere Schraubenkompressoren behilflich sein können. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auf dieser Seite finden Sie auch viele weitere Informationen, wie beispielsweise das FAQ mit vielen Antworten auf die häufig gestellten Fragen.

Dennis Martens - DF Druckluft-Fachhandel GmbH
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr Fachberater für die BAFA-Förderung:
Dennis Martens
Telefon: +49 7032 95 69 334

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur BAFA-Förderung von Kompressoren

Berechtigt für einen Antrag und einen Zuschuss sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen können oder im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragen sind. Darunter zählen private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und Kontraktoren, die in dieser Richtung genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland durchführen.

Schraubenkompressor (Standard Anlage, frequenzgeregelte Anlage, Anlage mit angebauten Trockner bzw. stationäre Anlagen / Komplett-Systeme)

Übergeordnete Steuerung

Wärmerückgewinnung (die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen)

Sie können beliebig viele Kompressoren fördern – jedoch nur solange, bis sie die 300.000 De-minimis-Beihilfen erhalten haben – und das innerhalb von drei Steuerjahren. Wenn 2 Kompressoren benötigt werden, um den Druckluftbedarf zu decken, dann umfasst die "BAFA Förderung Kompressor" auch 2 Kompressoren.

Sobald Sie von der BAFA einen positiven Zuwendungsbescheid erhalten haben - meist 2-6 Wochen nach der Antragstellung. Seit der überarbeiteten Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) am 15.02.24 ist eine Bestellung vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheids nicht mehr möglich.

Der Trockner als einzelne Anlage ist NICHT förderfähig, kauft der Kunde aber einen Schraubenkompressor mit passendem Kältetrockner (Förderfähigkeit des Kompressors nach Tabelle 4 vorausgesetzt) ist der passende Trockner in Kombination mit dem Kompressor förderfähig, die spezifische Leistung wird aber nur vom Kompressor betrachtet – das Gleiche gilt für T-Anlagen und Kombinationstrockner, wie z. B. beim HYBRITEC.

Die übergeordnete Steuerung für Drucklufterzeuger wird als eigenständige Querschnittstechnologie angesehen und ist nur im Falle einer Ersatzanschaffung förderfähig.


Eine übergeordnete Steuerung für Kompressoren ist sogar ohne Investition in Drucklufterzeuger, jedoch nur, wenn sie eine Bestandskomponente ersetzt, als übergeordnete Steuerung förderfähig.

Nein, da Komplettanlagen als Ganzes förderfähig sind.


Aufbereitungskomponenten sind nur im BAFA Modul 4 förderfähig.

Nein, dieser ist im Modul 1 nicht förderfähig, jedoch im Rahmen des BAFA Moduls 4.

Mit Beginn der neuen Richtlinie zum 01.01.2019 ist nicht mehr nur ein Investitions-Zuschuss, sondern auch ein „Kredit“ möglich (KFW). Hier handelt es sich um einen Tilgungszuschuss.


Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite www.kfw.de

Die Fachunternehmererklärung ist Bestandteil des Verwendungsnachweisverfahrens.


Die Fachunternehmererklärung ist durch den Installateur (z. B. Subunternehmer) auszufüllen und zu unterschreiben, sofern die Montage nicht durch das antragstellende Unternehmen durchgeführt wird. Ansonsten ist diese durch den Antragsteller auszufüllen und zu unterschreiben, der die Installation durchführt. Sollten zwei oder mehr Installateure beauftragt worden sein, muss die Fachunternehmerklärung per Kopie von jedem der Installateure ausgefüllt werden. Der Fachunternehmer bestätigt die Richtigkeit der Angaben in der vom Unternehmen geltend gemachten Rechnung bezüglich der von ihm installierten Querschnittstechnologien.

Die Kopien der Rechnungen müssen Aufschluss über die Nettoinvestitionskosten der Querschnittstechnologie(n) (z. B. Einzelmaßnahme Schraubenkompressor) geben.

Die Installations- und Planungskosten (Netto) müssen separat ausgewiesen werden.

Die Lohnkosten sind von den Materialkosten getrennt auszuweisen.

Die förderfähigen Nebenkosten sind auf 30 % der Investitionskosten begrenzt. Hierauf erhalten KU den Fördersatz von 25 %, MU einen Fördersatz von 20 %.

Förderfähige Installationskosten beinhalten insbesondere die Ausgaben für Aufstellung, Montage und den Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung einer betriebsbereiten Anlage.

Die Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme (z. B. Einzelmaßnahme Schraubenkompressor) stehen.

Planungs- und Installationsleistungen müssen von externen Dritten durchgeführt werden, um förderfähig zu sein. Eigenleistungen des Antragstellers sind nicht förderfähig; eine Ausnahme von dieser Regelung besteht für Energiedienstleistungsunternehmen.

Bestätigung des antragsgemäßen Einsatzes und der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage mittels elektronischem Verwendungsnachweisformular

Fachunternehmererklärung, die durch den jeweils verantwortlichen Installateur auszufüllen oder Antragsteller zu unterschreiben ist

Nachweis der Ausgaben der installierten Investition sowie Planung und Installation mittels hochzuladenen Rechnungen. Es sind die tatsächlich realisierten Ausgaben ohne Mehrwertsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt), inklusive Skonti (auch wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden) und Rabatte anzugeben

Erklärung des Antragstellers über die Nicht-Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Mittel zur Förderung der Maßnahme

Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung oder Verkaufsbeleg muss eingereicht werden

Förderfähig sind in allen Modulen zudem Nebenkosten im Zusammenhang mit der förderfähigen Investition. Im BAFA Modul 1 sind die förderfähigen Nebenkosten begrenzt auf maximal 30 % der Investitionskosten.

Beispielrechnung:
Investitionskosten 10.000 €, Nebenkosten 4.000 € (förderfähig: 30 % von 10.000 € = 3.000 €)
Berechnung der förderfähigen Summe: 13.000 € x 0,2 (bei MU) = 2.600 €

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Summe der förderfähigen Kosten immer durch das BAFA ausgewiesen bzw. bestimmt wird.

Beispielrechnung:
Maximaler Betriebsdruck des Kompressors: 8 bar
Nennleistung: 18,5 kW- Bauart: öleingespritzt mit Drehzahlreglung

Ermittlung des spezifischen Leistungswertes:
Basiswert laut Tabelle 2: 6,67 [kW/(m³/min)]
Faktor gemäß Tabelle 3: 1,03
Spez. Leistungswert = 6,67 [kW/(m³/min)] * 1,03 = 6,87 [kW/(m³/min)]

Wichtig: Der mittlere spezifische Leistungswert des Kompressors muss niedriger sein als der Anforderungswert.

Nicht vergessen: Bei der Ermittlung des Leistungsbedarfes ist bei Kompressoren mit integriertem (Kälte-)Trockner der Trockner ebenfalls zu berücksichtigen.

Weiterführende Informationen zur BAFA-Förderung

Die BAFA Förderung umfasst folgende Technologien im Bereich Druckluft:

  • Hocheffiziente Kompressoren, v. a. Schraubenkompressoren
    Hocheffiziente Kompressoren mit Drehzahlregelung.
    Hocheffiziente Kompressoren ohne Drehzahlregelung, wenn der Kompressor mit geringer Schalthäufigkeit und geringem Leerlaufanteil betrieben wird.
  • Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren
    Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren zur bedarfsgeregelten Optimierung der Gesamteffizienz der Druckluftstation
  • Ultraschallmessgerät
    Die Erstinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät) in Zusammenhang mit der Beantragung eines hocheffizienten Drucklufterzeugers oder einer übergeordneten Steuerung.
  • Wärmerückgewinnung
    Wärmeübertrager für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
  • In Kombination mit einem hocheffizienten Kompressor und dem zugehörigen Kälte- bzw. Lufttrockner

 

Hocheffiziente Querschnittstechnologien – Jetzt bis zu 25 % Förderung für komplette Druckluft-Systeme sichern! (Modul 1)

Wer sein bestehendes Druckluft-System ersetzt, kann mit einer BAFA-Förderung von bis zu 300.000 Euro (je Standort, jedoch bitte beachten Sie: Ein Unternehmen darf in 3 Steuerjahren lediglich Deminimis-Beihilfen in Höhe von 300.000 € erhalten) rechnen. Im Vergleich zu der Förderung von Einzelmaßnahmen, kann in der systemischen Optimierung nicht nur der Kompressor, sondern zusätzlich auch noch die komplette Peripherie wie z. B. Kältetrockner, Filter, Druckluftbehälter, Wärmerückgewinnung und Druckluftnetz inkl. Montage zu 25 % (bei KU's*: 25 %, bei MU's** 20 %) mit gefördert werden. 

*Kleine Unternehmen unter 50 Mitarbeiter und unter 10 Mio. Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 10 Mio.

**Mittlere Unternehmen unter 250 Mitarbeiter und unter 50 Mio. Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 43 Mio.

Darüber hinaus können Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung der Systemanbindung zu verbessern. Voraussetzung für die Förderung ist, dass im Rahmen der Verbesserung der Gesamt-Energieeffizienz auch mindestens ein neuer Kompressor, vorzugsweise ein Schraubenkompressor, im System mit angeschafft wird. 

Nur Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro können von der BAFA-Förderung profitieren.

Übrigens: Sie können nicht mehr mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko – nach Eingang beginnen, sondern müssen erst die Entscheidung (Zuwendungsbescheid) über den Antrag abwarten. 

Weitere Informationen zu Modul 1 finden Sie hier.

 

Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4)

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.

Im Rahmen dieses Moduls sind die geförderten Maßnahmen technologieoffen! (z. B. Gebläse). Voraussetzung ist ein qualifiziertes Einsparkonzept durch einen Energieberater (nur mit Zulassung), durch das Unternehmen selbst (DIN EN 50001) oder EMAS - zertifiziertes Energie- und Umweltmanagementsystem). Eine Energieeinsparung von mindestens 15 % - gegenüber der Endenergie der Austauschanlage - muss nachgewiesen werden.

Der Investitionszuschuss für kleine Unternehmen (KU) beträgt max. 15 %, für mittlere Unternehmen (MU) max. 10 % (große Unternehmen sind von einer Förderung ausgeschlossen). Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen. Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben beläuft sich auf 20 Mio. Euro. 

Es darf mit der Umsetzung der in einem Modul-4-Antrag enthaltenen Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Erfolgt eine Umsetzung bereits früher, liegt ein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor, eine Förderung ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich. Der Umsetzung zuzurechnende Lieferungs- oder Leistungsverträge dürfen jedoch bereits direkt nach Antragstellung abgeschlossen werden.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann im Modul 4 ein Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt werden. In diesem sind die individuellen Gründe, die einem Abwarten des Zuwendungsbescheids im Einzelfall entgegenstehen, gesondert zu erläutern. 

Das entsprechende Formular und weitere Informationen zum Modul 4 finden Sie hier.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

* Die Kosten der Fördermittel-Beratungsstelle betragen 299 € netto. Sie können die Unterlagen selbstverständlich auch kostenfrei selbst ausfüllen und einreichen.

¹ Drehzahlgeregelte Kompressoren sind bei Maximaldruck und 95 % der bei diesem Druck maximal möglichen Liefermenge zu messen.

² Nachfolgend ein Hinweis für Hersteller von Drucklufterzeugern: der spezifische Leistungswert ist nach den Vorgaben der ISO 1217:2009 (Displacement compressors – Acceptance tests) zu messen. Kapitel 5 der ISO 1217:2009 regelt die Auslegung der Messgeräte/-instrumente. Die dort beschriebenen Aufbauten/Verfahren sind einzuhalten. Auf die Zusammenstellung der Definitionen in Kapitel 3 wird hingewiesen.